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12. Jänner 2026
Am Montag startet wieder der große Lauf auf die steirischen Kindergartenplätze. Hier der Link zum Anmeldeportal: https://kinderportal.stmk.gv.at/ords/r/app/kinderportal/home
In welchem Zeitraum kann ich mein Kind für einen Betreuungsplatz vormerken?
Antwort: In diesem Jahr startet der Hauptvormerkzeitraum für Kindergartenplätze für das Betreuungsjahr 2026/2027 am 12. Jänner um 9 Uhr. Danach können Kinder bis zum 8. Februar vorgemerkt werden. Die Vormerkung läuft wie bereits im Vorjahr steiermarkweit über das Kinderportal ab. Es können wieder bis zu drei Wunscheinrichtungen angegeben werden.
Spielt es bei den Chancen auf einen Platz eine Rolle, ob ich die Anmeldung am Beginn oder Ende des Vormerkzeitraums abgegeben habe?
Antwort: Solange die Vormerkung im oben angeführten Zeitraum erfolgt, spielt es keine Rolle, ob die Vormerkung zu Beginn oder Ende des Hauptvormerkungszeitraums eingereicht wurde.
Kann ich für mein Kind mehr als eine Vormerkung absenden?
Antwort: Nein. Für jedes Kind darf nur eine Vormerkung eingereicht werden. Sollte sich an dem Betreuungsbedarf nach dem Hauptvormerkzeitraum etwas ändern, gibt es die Möglichkeit in einem Nachmerkzeitraum eine weitere Vormerkung einzureichen. Das gilt auch für jene, bei denen die erste Vormerkung erfolglos blieb.
Können bereits Anmeldungen für das Betreuungsjahr 2027/2028 eingereicht werden?
Antwort: Nein. Eine Vormerkung für das Betreuungsjahr 2027/2028 ist noch nicht möglich. Diese kann erst im nächsten Hauptvormerkungszeitraum Anfang 2027 eingereicht werden.
Wer entscheidet, ob mein Kind angenommen wird?
Antwort: Die angegebenen Wunscheinrichtungen bearbeiten die Vormerkungen. Sie oder der Erhalter der Einrichtungen entscheiden, ob das Kind angenommen wird, auf der Warteliste landet oder abgelehnt wird. Diese Entscheidung fällt nach bestimmten Aufnahmekriterien. Diese können sich je nach Erhalter unterscheiden. Meist spielen aber das Alter des Kindes, die Berufstätigkeit der Eltern und die generelle Kapazität der Einrichtung eine Rolle.
Bis wann weiß ich, ob und wo mein Kind einen Kindergartenplatz bekommt?
Antwort: Ob ein Kind angenommen wurde, auf der Warteliste steht oder keinen Platz bekommen hat, steht ab 20. März fest. Dann wird der Status aller Kinder steiermarkweit am Kinderportal veröffentlicht.
Muss für Kinder, die bereits den Kindergarten besuchen, dennoch eine Vormerkung für das nächste Jahr eingereicht werden?
Antwort: Wenn das Kind im nächsten Jahr die gleiche Betreuungseinrichtung besucht wie in diesem Jahr, ist keine Vormerkung nötig. Anders sieht das allerdings aus, wenn das Kind zwar am gleichen Betreuungsstandort bleibt, aber etwa von der Kinderkrippe in den Kindergarten wechselt. Dann muss sehr wohl eine Vormerkung eingereicht werden.


