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Knittelfelder Gemeinderatssitzung vom 27. September 2021

In der Sitzung des Gemeinderates am 27. September, wurden unter anderem der Nachtragsvoranschlag, der Energiekostenzuschuss, der Mobilitätszuschuss für Studierende, soziale und bauliche Maßnahmen, sowie Ehrungen verdienter oder ausgeschiedener Gemeindefunktionäre beschlossen.

Nachtragsvoranschlag 2021
Der 1. Nachtragsvoranschlag für das Haushaltsjahr 2021 besteht im Wesentlichen aus einem Ergebnisvoranschlag (alle geplanten Erträge und Aufwendungen) und einem Finanzierungsvoranschlag (alle geplanten Ein- und Auszahlungen). Die Stadtgemeinde Knittelfeld hat ihre Geschäftsfälle in einem integrierten Drei-Komponenten-Haushalt, nämlich dem Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögenshaushalt zu erfassen.
Aufgrund der Corona Pandemie haben sich die Paramater für die Voranschlagserstellung wesentlich geändert. Im VA 2021 mussten die Ertragsanteile aufgrund der Corona Pandemie stark zurückgenommen werden. Das sogenannte zweite Hilfspaket der Bundesregierung, welches im 1.NVA 2021 Mehreinnahmen bei den Ertragsanteilen von 1.558.000 Euro bedeutet, stellt eine wesentliche Erleichterung (vor allem auch für die Liquidität) für die Gemeinde dar. Ein Teilbetrag von 1.023.065 Euro wird frühestens beginnend ab dem Jahr 2022 laut derzeitiger Gesetzeslage vom Bund bei den zukünftigen Auszahlungen der Ertragsanteile einbehalten werden.

Überblick über den Ergebnis- und Finanzierungsvoranschlag
Die Summe der Erträge, die im Jahr 2021 nunmehr geplant ist, beträgt 36.910.000 Euro.
Die Summe der Aufwendungen beträgt 35.679.900 Euro.
Damit ergibt sich im 1.NVA 2021 ein prognostiziertes Nettoergebnis von 1.230.100 Euro – im VA 2021 wurde noch von einem Nettoergebnis von -1.856.600 Euro ausgegangen. Nach Entnahmen und Zuführungen an Haushaltsrücklagen ergibt sich im 1.NVA 2021 ein Nettoergebnis von 835.100 Euro. Dadurch ergibt sich im Nettoergebnis nach Haushaltsrücklagen eine Verbesserung gegenüber dem VA 2021 um 1.327.800 Euro. Wesentlichster Einflussfaktor auf das bessere als budgetierte Nettoergebnis stellen die höheren als veranschlagten Ertragsanteile vom Bund in der Höhe von 1.558.000 Euro dar.

Der Finanzierungsvoranschlag zeigt folgendes Bild für das Haushaltsjahr 2021:
Die Summe der Einzahlungen in der operativen Gebarung, die im Jahr 2021 geplant sind, betragen im 1.NVA 2021 36.720.800 Euro. Die Summe der geplanten Auszahlungen in der operativen Gebarung betragen 32.318.500 Euro. Damit ergibt sich im 1.NVA 2021 ein positiver Saldo der operativen Gebarung (Saldo 1) von 4.402.300 Euro. Im VA 2021 wurde noch von einem positiven Saldo von lediglich 1.405.900 Euro ausgegangen. Die Verbesserung in der operativen Gebarung beträgt damit 2.996.400 Euro.

Die Planung der investiven Gebarung zeigt Auszahlungen von 6.909.300 Euro. Die Einzahlungen in der investiven Gebarung betragen 1.755.600 Euro. Daraus resultiert ein Geldmittelabfluss aus der investiven Gebarung (Saldo 2) von -5.153.700 Euro. Saldo 1 und Saldo 2 addiert ergeben den Finanzierungsbedarf (Saldo 3). Im 1. NVA 2021 ergibt sich ein Finanzierungsbedarf von -751.400 Euro, im VA 2021 wurde noch ein Finanzierungsbedarf von -2.307.900 Euro prognostiziert. Die Verbesserung beim Finanzierungsbedarf beträgt damit 1.556.500 Euro und ist durch die Verbesserung beim Saldo1 der operativen Gebarung begründet.

Der Bereich der Finanzierungstätigkeit zeigt folgendes Bild: Die im 1.NVA 2021 enthaltenen Aufnahmen von Darlehen bei Banken betragen 1.351.700 Euro. Die Auszahlungen aus der Tilgung von Darlehen betragen im 1.NVA 2021 1.381.800 Euro. Damit ergibt sich ein Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit (Saldo 4) von -30.100 Euro.

Dadurch ergibt sich ein Geldfluss aus der voranschlagswirksamen Gebarung (in diesem Fall Abbau der liquiden Mittel) von -781.500 Euro. Im VA 2021 wurde noch von einer Abnahme der liquiden Mittel von -2.778.900 Euro ausgegangen. Die liquiden Mittel reduzieren sich damit um 1.997.400 Euro weniger als im VA 2021 veranschlagt.


Angelobung eines neuen Gemeinderatsmitgliedes

Sylvia Lammer wurde als Gemeinderatsmitglied der KPÖ angelobt werden. Sie tritt somit die Nachfolge des ausgeschiedenen Gemeinderates Franz Moharitsch an.


Beschluss über Ehrung ausgeschiedener Gemeinderatsfunktionäre sowie verdiente Persönlichkeiten
In dieser Sitzung wurde der Beschluss gefasst, ausgeschieden Gemeinderatsfunktionäre der letzten Perioden sowie verdiente Persönlichkeiten zu ehren. Dabei ging es um langjähriges, verdienstvolles Wirken zum Wohle der Stadt Knittelfeld. Die Ehrungen selbst sollen im Rahmen einer Festsitzung stattfinden.


Vertreter und Ersatzvertreter im neuen Tourismusverband Murtal
Mit der „Tourismus-Strukturreform 2021“ wurden seitens des Landes Steiermark die Weichen für eine Neustrukturierung der Steirischen Tourismuslandschaft gestellt. Ziel dieser Reform ist die Reduktion von 96 Tourismusverbänden auf 11 sowie die Bündelung der finanziellen Mittel. Dadurch soll die Wettbewerbsfähigkeit des steirischen Tourismus erhöht werden. Im Zuge der Strukturreform soll mit Stichtag 1. Oktober 2021 der „Tourismusverband Murtal“ gebildet werden; der bestehende Tourismusverband Knittelfeld wird aufgelöst.
Als bestmögliche Vertreter der Stadtgemeinde Knittelfeld wurden Bürgermeister DI (FH) Harald Bergmann, und als Ersatzmitglied Mario Krenn, gewählt.


Förderung des Ankaufs von Elektrofahrrädern – Förderzeitraum 1.1. bis 31.12.2022
Als wichtigen Schritt zur Förderung von umweltfreundlichen Fortbewegungsmitteln und als Anreiz auf solche Verkehrsmittel umzusteigen, fördert die Stadtgemeinde bereits seit Jahren den Ankauf von Elektrofahrrädern. In dieser Sitzung wurde der Förderzeitraum für ein weiteres Jahr, also für von 1.1.2022 bis 31.12.2022, beschlossen. Diese Förderung können Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Knittelfeld beanspruchen. Pro Person werden jährlich und nach Vorlage der Rechnung 100 Euro gefördert. Insgesamt sind 14.000 Euro vorgesehen.


Energiekostenzuschuss 2021
Die Stadtgemeinde Knittelfeld gewährt MindestpensionistInnen mit Ausgleichszulage und SozialunterstützungsempfängerInnen, sowie BezieherInnen von Rehabilitationsgeld einen Energiekostenzuschuss in der Höhe von 120 Euro.
Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses ist, dass das anrechenbare monatliche Gesamteinkommen sämtlicher im Haushalt hauptwohnsitzgemeldeter Personen die festgelegten Einkommensobergrenzen nicht übersteigt.
Die Gesamtsumme des Zuschusses beläuft sich auf 39.600 Euro.


Mobilitätszuschuss für Studierende
Anträge Sommersemester 2021 Teil 1, und Wintersemester 2020-2021-nachträgliche Gewährungen
Für das Sommersemester 2021 sind bis jetzt 12 Anträge eingegangen. Es ergibt sich eine Gesamtsumme von 1.800 Euro.
Für das Wintersemester 2020 – 2021 ergeben sich in einem ersten Teil 32 nachträgliche Genehmigungen, mit einer Gesamtsumme von 4.800 Euro


Anmietung von Räumlichkeiten (ehem. dm-Markt) zum Betrieb einer Covid-19-Test- bzw. Impfstraße
Vor dem Hintergrund der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie wurde im Gebäude Herrengasse 15 (ehemaliger dm-Markt) im Zeitraum 10. Mai 2021 bis 28. Juni 2021 eine COVID-19-Teststraße für Corona-Antigen-Selbsttestungen unter Aufsicht eingerichtet, die von der Bevölkerung gut angenommen wurde.
Nachdem sich die Corona-Fallzahlen wieder drastisch erhöht haben und eine Besserung der Situation vorerst nicht zu erwarten ist, wird nun mit den Eigentümern des Gebäudes Herrengasse 15, ein Mietvertrag über die weitere Nutzung der Räumlichkeiten als Test- bzw. Impfstraße abgeschlossen werden. Die betreffenden Bereiche werden bereits seit 12. Juli 2021 als Teststraße genutzt. Das wird nun auf unbestimtme Zeit verlängert.


Kulturhausrestaurant – Generalsanierung der Restaurantküche
Im Zuge der geplanten Neuverpachtung des Kulturhausrestaurants wurden bereits im Vorfeld Teilbereiche des Restaurants sowie der Terrasse saniert. Die bestehende Großküche des Kulturhauses ist vom Errichtungsjahr 1985 bis zum heutigen Zeitpunkt mit seiner Erstausstattung im Betrieb. Somit sind sämtliche Gastrogeräte in einem dementsprechend schlechten Zustand. Auch die dazugehörige Infrastruktur (Wasserleitungen, Abwasserleitungen und elektrische Versorgung) ist desolat. Ebenfalls sind die Oberflächen (Boden- und Wandbeläge) auf Grund der langjährigen Nutzung schadhaft und entsprechen nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen. Somit ist vorgesehen, sowohl die Großküche als auch die zugehörigen Lüftungsanlagen bis hin zur Lüftungszentrale im Kellergeschoss inkl. der damit einhergehenden brandschutztechnischen Abschottungen einer Generalsanierung zu unterziehen.


Stadtbibliothek – Änderung der Öffnungszeiten für Entlehnungen
Um den Betrieb in der Stadtbibliothek Knittelfeld attraktiver und bedarfsorientierter zu gestalten, werden die Räumlichkeiten für die Bevölkerung, für Kindergärten und Schulen an bestimmten Tagen auch zu anderen Zwecken bzw. für Veranstaltungen zugänglich gemacht. Um dieses Vorhaben umsetzen und planen zu können, werden die Öffnungszeiten für Entlehnungen, nach den lt. Statistik stärksten Tagen, Kundenfrequenz, Zeiten und Bedürfnissen angepasst.
Die neuen Öffnungszeiten für Entlehnungen sind somit:
Montag bis Mittwoch       von 8.30 bis 12.30 Uhr und 14.00 -17.00 Uhr
Donnerstag                    von 8.30 – 12.30 Uhr
Freitag                          geschlossen
Die Räumlichkeiten der Stadtbibliothek können somit jeden Freitag für diverse Aktivitäten oder Veranstaltungen genutzt werden.


Kindererholungsaktion 2021

Die Stadtgemeinde Knittelfeld gewährt Zuschüsse zu Erholungsaufenthalten von Kindern. Die entsprechenden Anträge um Gewährung eines Zuschusses werden üblicherweise im September eingebracht. Der Grundsatzbeschluss setzt nachstehende Beträge fest:

1-wöchigen Erholungsaufenthalte     30 Euro
2-wöchigen Erholungsaufenthalte    60 Euro und für die
3-wöchigen Erholungsaufenthalte    80 Euro


Ganztägige Schulform – Zuschuss zum Betreuungsbeitrag 2021
Um besondere soziale Härten zu vermeiden, ist die Stadtgemeinde Knittelfeld seit dem Jahr 1995 bereit, unter gewissen Voraussetzungen einen Zuschuss zum Betreuungsbeitrag zu gewähren. Der Zuschuss wird nur dann zehn Mal jährlich gewährt, wenn AlleinerzieherInnen bzw. Eltern berufstätig, auf die Betreuung in einer ganztägigen Schulform angewiesen sind und sich der Hauptwohnsitz des/der AlleinerzieherInnen bzw. der Eltern und auch des Kindes in Knittelfeld befindet.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen und der Familiengröße: Die Zuschüsse belaufen sich von 7.26 Euro bis 50,87 Euro. In besonderen Notfällen können vom Sozialausschuss auch Ausnahmen beantragt werden.


Weihnachtsbescherungen

Die Stadtgemeinde führt folgende Weihnachtsbescherungen durch: Für die 220 BewohnerInnen in den Knittelfelder Pflegeheimen insgesamt rund 5.500 Euro, für Menschen mit Behinderung, 95 Warengutscheine zu maximal je 30 Euro und für SozialunterstützungsempfängerInnen und deren Kindern insgesamt 6.600 Euro.


28.09.2021