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Landwirtschaftskammerwahl 24. Jänner 2021

Im Rhythmus von fünf Jahren werden in der Steiermark auf Bezirks- und Landesebene die politischen VertreterInnen der BäuerInnen gewählt. Die nächste Landwirtschaftskammerwahl findet am 24. Jänner 2021 statt. In der Durchführung der Landwirtschaftskammerwahl, aber auch in die Vorbereitung derselben, sind die Gemeinden der Steiermark gemäß Landwirtschaftskammergesetz entsprechend verantwortlich miteingebunden. Die Landeskammer- und Bezirkskammerräte werden von den wahlberechtigten Personen aufgrund des gleichen, unmittelbaren, persönlichen, freien und geheimen Verhältniswahlrechts gewählt.
Natürliche Personen sind wahlberechtigt, wenn sie am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, am Stichtag die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen und kein sonstiger Wahlausschließungsgrund im Sinne der Landtags-Wahlordnung 2004 vorliegt. An der Wahl können nur kammerzugehörige Personen teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis der Gemeinde enthalten sind.