Amtstafel
Auf der elektronischen Amtstafel finden Sie unter anderem die letztgültigen Verordnungen und Erlässe sowie die Kundmachungen zu Bauverhandlungen.
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Kundmachungen
Kundmachungen
Kundmachung gem. § 13 Abs. 1, 2 und 5 AVG und § 86b BAO I.
über die rechtswirksame Einbringung von schriftlichen Anbringen gem. § 13 Abs. 1 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 idgF (AVG) an die Stadtgemeinde Knittelfeld und alle Behörden, deren Geschäftsstelle das Stadtamt Knittelfeld ist.
Kundmachung Jagdpachtschilling 2017
Wertsicherung der Kanalgebühren
Wertsicherung der Wassergebühren
Gemeinderatsbeschluss zur Gemeindejagd
Kundmachung gem §§ 41 und 42 AVG - Ref. 5 und Ref. 6
Kundmachung der 1. Sitzung des Gemeinderates 2021
Verordnungen
Verordnungen
Parkgebührenverordnung 2017
Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald
Lärmschutzverordnung Knittelfeld
Wassergebührenverordnung 2015
Wasserleitungsordnung
Abfuhrordnung 2015
Benutzerordnung Bibliothek
Hausordnung Bibliothek
Hundeabgabeordnung 2017
Kanalabgabeordnung 2015
Marktordnung
Verordnung Verkehrsbeschränkung für Krämermärkte_2017
Öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates - Kundmachung
Gemeinderatssitzung - Tagesordnung
Die Termine der Sitzungen des Gemeinderates werden jedes Jahr im November oder Dezember für das nächste Kalenderjahr beschlossen. Abhängig von der Tagesordnung hat jede Sitzung einen öffentlichen Teil und einen nicht öffentlichen Teil. In nicht öffentlichen Sitzungen werden unter anderem personelle Anträge beschlossen, oder über personenbezogene Berufungen (zB. gegen einen Bescheid) entschieden. Der öffentliche Teil der Gemeinderatssitzung ist für jedermann zugänglich.
Die Sitzungen finden generell im 2. Stock des Rathauses, im Gemeinderatssitzungssaal, statt.
Voraussichtliche Termine 2021:
Montag, 8. Februar, 18 Uhr
Montag, 29. März, 18 Uhr
Montag, 28. Juni, 18 Uhr
Montag, 27. September, 18 Uhr
Montag, 13. Dezember, 18 Uhr
Halten von gefährlichen Tieren
Halten von gefährlichen Tieren
Das Steiermärkische Landes-Sicherheitsgesetz legt im §3c fest, dass das Halten von gefährlichen Tieren nur mit Bewilligung der Gemeinde zulässig ist. Als gefährlich gelten Tiere, die auf Grund ihrer arttypischen oder individuellen Verhaltensweise die Sicherheit von Menschen gefährden können (z.B. Schlangen, Giftspinnen, Raubkatzen oder Bären).
Eine Haltung von Tieren im Sinne dieser Definition ist daher der Gemeinde unbedingt sofort zur Kenntnis zu bringen.
Steiermärkisches Landes-Sicherheitsgesetz
Rechnungsabschluss
Rechnungsabschluss des Vorjahres
Nach dem Ende des Haushaltsjahres ist auf Grund der abgeschlossenen Kassen und der Buchhaltung der Rechnungsabschluss des ordentlichen und des außerordentlichen Haushaltes sowie der voranschlagunwirksamen Gebarung zu erstellen. Der Rechnungsabschluss umfasst den Kassenabschluss, die Haushaltsrechnung samt Beilagen und den Vermögen und Schuldennachweis.
Die rechtliche Grundlagen bilden die Gemeindeordnung (GemO) und die Gemeindehaushaltsordnung (GHO).
Die Vorgaben des Österreichischen Stabilitätspaktes 2012 sind einzuhalten. Demnach haben Bund, Länder und Gemeinden vereinbart, die nachhaltige Einhaltung der Kriterien über die Haushaltsdisziplin sicherzustellen. Mehr zum Stabilitätspakt finden Sie auf der Seite des Bundesministerium für Finanzen. (www.bmf.gv.at)
Der Gemeinderat hat den Rechnungsabschluss so zeitgerecht zu erledigen, dass dieser spätestens vier Monate nach Ablauf des Haushaltsjahres vorliegt. (lt. GemO)
Hier können Sie die Daten des Rechnungsabschlusses einsehen.
Bitte in der Ansicht bei "verfügbare Finanzdaten" das vorangegangene Kalenderjahr auswählen.
Der Rechnungsabschluss des vorangegangenen Jahres liegt immer erst ab April des laufenden Jahres auf.