Was, wann, wo in Knittelfeld?

März 2024
Mo Di Mi Do Fr Sa So
09
10

Veranstaltungen & Mehr

33

Gemeinderatswahl 2020

Gemeinderatswahl am 28. Juni 2020

Am 28. Juni wird der Gemeinderat gewählt. Hier finden Sie wichtige Informationen zur Wahl.

-    Wahlberechtigt sind:
Österreichische Staatsbürgerinnen und –bürger sowie EU-Bürger,
die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet,
nicht von der Wahl ausgeschlossen und am
Stichtag (6. Jänner 2020) den Hauptwohnsitz in Knittelfeld haben.

-    Das sind lt. Wählerverzeichnis 10.298 Personen, davon sind 1.397 EU-Bürger

-    Wer wird gewählt:
Die politischen Parten reichen bei der Gemeindewahlbehörde Wahlvorschläge ein, auf diesen Wahlvorschlägen sind alle wählbaren Kandidat/-innen verzeichnet, das bildet die Grundlage für den Stimmzettel. Der Knittelfelder Gemeinderat besteht aus 31 Gemeinderatsmitgliedern, davon sind 7 Vorstandsmitglieder.

-    Wo kann ich wählen:
Am Wahltag, dem 28. Juni 2020, in 17 Sprengelwahlbehörden und einer Besonderen Wahlbehörde.
Bitte beachten Sie: Aus gegebenem Anlass stehen für diese Wahl die Wahllokale im SeneCura Sozialzentrum Wegwarte und im Landes-Pflegezentrum nicht zur Verfügung.
WählerInnen, die im Sprengel 6 wahlberechtigt sind, wählen daher in der Volksschule Landschach, WählerInnen, die im Sprengel 9 wahlberechtigt sind, wählen in der Volksschule Kärntner. Bitte beachten Sie dazu die Informationen auf Ihrer Wahlinfo, die rechtzeitig vor dem Wahltag zugesandt wird.

-    Briefwahl:
Wahlkarten können bis spätestens 24. Juni 2020 schriftlich und
bis spätestens 26. Juni 2020 mündlich gegen Vorlage eines Lichtbildausweis persönlich beantragt werden.
Bitte beachten Sie: Eine Stimmabgabe im Wahllokal am 28. Juni 2020 ist nur dann zulässig, wenn Sie von Ihrem Stimmrecht weder am Tag der vorgezogenen Stimmabgabe noch mittels Briefwahl Gebrauch gemacht haben.

Hier finden Sie den Link zum Briefwahl-Antrag:
https://www.wahlkartenantrag.at/?gkzCd=62041

-    Was muss ich zur Stimmabgabe mitnehmen?
Einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein oder Personalausweis)
Die amtliche Wahlinformation, die vor der Wahl per Post zugesandt wird, ist kein Identitätsnachweis!

Maßnahmen aufgrund von COVID-19:

Wir gewährleisten die bestmögliche Sicherheit bei den Gemeinderatswahlen am 28. Juni. Deshalb sind folgende Hygienevorschriften einzuhalten:

•    Ansammlungen vermeiden und Abstand halten
•    Mund-Nasen-Schutz tragen
•    Handhygiene
•    Eigenes Schreibmaterial mitbringen

Falls kein Mund-Nasen-Schutz oder eigenes Schreibmaterial mitgebracht wird, wird es im Wahllokal ausgegeben. Ebenso stehen Spender für Desinfektionsmittel zur Verfügung.
Nutzen Sie also Ihr Wahlrecht und bestimmen Sie mit.