Was, wann, wo in Knittelfeld?

März 2024
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Veranstaltungen & Mehr

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Stadtbauamt

Hauptplatz 15, 8720 Knittelfeld (Stadtgemeinde)
3. Stock, Zimmer Nr. 301 - 303
Tel.: +43 (0) 3512/83211 DW-342, -344, -345,-357
Fax: +43 (0) 3512/83211-222
E-Mail: bauamt(a)knittelfeld.gv.at
Öffnungszeiten:
Mo - Fr: 8.00 – 12.00 Uhr

Hier finden Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Referat 5 Stadtbauamt

Stadtbauamt

Öffnungszeiten: Mo - Fr. 8.00 - 12.00 Uhr

Dipl.-Ing. Hannes Oblak

Hauptplatz 15, 8720 Knittelfeld
3. Stock, Tür Nr. 303
Tel.: +43 (0) 3512/83211-357
Fax: +43 (0) 3512/83211-222
Mobil: +43 (0) 664/80047357
E-Mail: hannes.oblak(a)knittelfeld.gv.at
Leiter des Städtischen Bauamts, Raumordnung

Foto von Ing. Manfred Rohr.

Ing. Manfred Rohr

Hauptplatz 15, 8720 Knittelfeld
3. Stock, Tür Nr. 302
Tel.: +43 (0) 3512/83211-344
Fax: +43 (0) 3512/83211-222
Mobil: +43 (0) 664/80047344
E-Mail: hochbau(a)knittelfeld.gv.at
Bauberatung, Bau- und Feuerpolizei
Hochbauvorhaben der Gemeinde

Elke Wolf

Hauptplatz 15, 8720 Knittelfeld
3. Stock, Tür Nr. 303
Tel.: +43 (0) 3512/83211-345
Fax: +43 (0) 3512/83211-222
E-Mail: bauamt(a)knittelfeld.gv.at
Sekretariat

Francesca Fussi

Hauptplatz 15, 8720 Knittelfeld
3. Stock, Tür Nr. 305
Tel.: +43 (0) 3512/83211-342
Fax: +43 (0) 3512/83211-222
Email: francesca.fussi(a)knittelfeld.gv.at
Bauamt

Anja Haider

Hauptplatz 15, 8720 Knittelfeld
3. Stock, Tür Nr. 305
Tel.: +43 (0) 3512/83211-343
Fax: +43 (0) 3512/83211-222
E-Mail: anja.haider@knittelfeld.gv.at
Bauamt

Aufgaben

Stadtvermessung
Raumordnung
Baurechtswesen
Bauberatung
Bau- und Feuerpolizei
Förderungen von Bauvorhaben
Hochbauvorhaben der Gemeinde

Flächenwidmungsplan

Flächenwidmungsplan 4.0

Gemeinderatsbeschluss vom 25.06.2012

Flächenwidmungsplan 1.00

Gemeinderatsbeschluss vom 11.12.2023

Örtlicher Entwicklungsplan 1.00

Örtlicher Entwicklungsplan 1.00

Gemeinderatsbeschluss vom 11.12.2023

Förderungen

Förderungen der Stadtgemeinde Knittelfeld

1. Förderung von Anlagen zur Nutzung von Sonnenenergie 
2. Förderung von Wärmedämmmaßnahmen
3. Förderung von Biomasseheizungen

Förderung von Anlagen zur Nutzung von Sonnenenergie

Richtlinien (Auszug)

§ 1 Allgemeine Bestimmungen
Die Stadtgemeinde Knittelfeld fördert die Errichtung von Anlagen zur Nutzung von Sonnenenergie.Durch diese Anlagen muss ein teilweiser Ersatz nicht erneuerbarer Energieträger (feste, flüssige oder gasförmige Brennstoffe etc.) erfolgen.

§ 2 Art und Umfang der Förderung
Die Förderung besteht in der Gewährung eines Zuschusses zu den Errichtungskosten in der Höhe von Euro 400,--.Gefördert wird jede Anlage im Gemeindebereich der Stadt Knittelfeld

§ 3 Spezielle Förderungsvoraussetzungen
Der Antrag auf Gewährung einer Förderung ist nach Errichtung der Anlage, unter Anschluss einer kurzen Beschreibung im Stadtamt einzureichen. Es ist eine Funktionsbestätigung einer fachkompetenten Firma vorzulegen. Rechnungsbelege sind beizuschließen.

§ 4 Verfahren
Die Förderung wird nach Überprüfung durch das Stadtamt Knittelfeld zugesprochen.

Ansuchen:

 

 

Ihr Ansuchen senden Sie bitte an:
Stadtgemeinde Knittelfeld, Stadtbauamt
Hauptplatz 15, 3. Stock, Zimmer Nr. 303
Tel.: +43 (0) 3512 83211-345
Fax: +43 (0) 3512 83211-222
E-Mail: bauamt@knittelfeld.gv.at

Informationen über die Sonnenkollektorförderung des Landes Steiermark erhalten Sie unter der Internetadresse www.solarwaerme.at

*Die Anträge sind gebührenfrei.

Förderung von Wärmedämmmaßnahmen

Richtlinien

§ 1 Zielsetzung
Die Verluste von Heizenergie sind bei Gebäuden oft sehr hoch. Ein großer Teil der Raumwärme geht durch die oberste Geschoßdecke, Dach bzw. Außenwände verloren. Durch eine gute Wärmedämmung (gemäß Wärmedämmverordnung LGBl. Nr. 103/1996) wird der Energieverbrauch gesenkt und die Schadstoffemissionen reduziert, was zu einer Entlastung unserer Umwelt beiträgt. Damit soll auch ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden.

§ 2 Förderungswerber
Förderungswerber können sein:

1. Gebäudeeigentümer
2. Pächter
3. Mieter sofern es sich um Privatpersonen handelt.
4. Wohnbauträger bzw. Genossenschaften können nicht als Förderungswerber auftreten.

§ 3 Art und Umfang der Förderung

1. Die Förderung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss gewährt.
2. Die Höhe des Zuschusses beträgt:Euro 4,- pro m² Dämmmaterial, jedoch nur bis zu einem Maximalbetrag von Euro 400,-.
3. Gefördert werden nur Objekte im Gemeindegebiet von Knittelfeld.
4. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung des Zuschusses.

§ 4 Förderbare Kosten

Gefördert werden nachgewiesene Kosten von Wärmedämmmaterial für
1. die oberste Geschoßdecke
2. den Ausbau des Dachgeschoßes

§ 5 Förderungsvoraussetzungen

1. Voraussetzung für die Gewährung der Förderung ist eine Energieberatung der Energieagentur Judenburg-Knittelfeld-Murau.
2. Damit die durchgeführten Dämmmaßnahmen zu einer deutlichen Verbesserung führen, muss mindestens der K-Wert gemäß § 1 der Wärmedämmverordnung 1996 erreicht werden.

§ 6 Verfahrensbestimmungen

1. Der Antrag auf Gewährung der Förderung ist formlos beim Stadtbauamt der Stadtgemeinde Knittelfeld einzubringen.
2. Dem Antrag sind folgende Unterlagen anzuschließen:
a) ein bauphysikalischer Nachweis der Energieberatungsstelle Judenburg
b) Originalrechnungen über das Dämmmaterial
3. Vor Fertigstellung der baulichen Maßnahmen ist das Stadtbauamt zur Durchführung einer Begutachtung zu verständigen.

Ansuchen:

 

 

 

Ihr Ansuchen senden Sie bitte an:
Stadtgemeinde Knittelfeld, Stadtbauamt
Hauptplatz 15, 3. Stock, Zimmer Nr. 303
Tel.: +43 (0) 3512 83211-345
Fax: +43 (0) 3512 83211-222
E-Mail: bauamt@knittelfeld.gv.at

*Die Anträge sind gebührenfrei.

Förderung von modernen Holzheizungen

Richtlinien (Auszug)

§ 1 Allgemeine Bestimmungen

1. Die Stadtgemeinde Knittelfeld gewährt die Förderung, wenn eine Umstellung der bisherigen Raumheizung inkl. Warmwasserbereitung auf Formen von Bioenergieanlagen (Hackschnitzelfeuerungen, Pelletsfeuerungen) erfolgt oder im Zuge von Bautätigkeiten solche Heizanlagen neu installiert werden.
2. Durch die Neuerrichtung oder den Austausch muss gewährleistet werden, dass nur erneuerbare Energieträger zum Einsatz kommen.

§ 2 Art und Umfang der Förderung

1. Die Förderung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss zu den Errichtungskosten in der Höhe von Euro 400,- gewährt.
2. Gefördert wird jede Anlage im Gemeindebereich der Stadt Knittelfeld

§ 3 Förderungsvoraussetzungen

Der einmalige Zuschuss wird nur gewährt, wenn alle zivilrechtlichen Erfordernisse, insbesondere erforderliche Zustimmungserklärungen zur Errichtung der Anlage erfüllt sind, sowie allfällige erforderliche behördliche Bewilligungen für die Errichtung der Anlage durch den Förderwerber eingeholt wurden.

§ 4 Verfahren

1. Der Antrag auf Gewährung der Förderung ist nach Errichten der Anlage formlos beim Stadtbauamt einzureichen.
2. Dem Antrag sind beizulegen:· Kurze Beschreibung der Anlage· Originalrechnungen und Zahlungsbelege· Bestätigung einer Fachfirma über die ordnungsgemäße Errichtung und Inbetriebnahme der Bioenergieanlage
3. Die Förderung wird nach Überprüfung durch das Stadtbauamt Knittelfeld zugesprochen.


Ansuchen:

 

 

 

Ihr Ansuchen senden Sie bitte an:
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Engergieagentur Stmk GmbH
Nikolaiplatz 4a/I, 8020 Graz
Fax: +43 (0) 316 26970099
Tel.: +43 (0) 316 2697000

Nähere Informationen erhalten Sie unter der Internetadresse www.lev.at

* Die Anträge sind gebührenfrei.

Formulare Förderansuchen

Folgende Formulare werden als Onlineformulare und auch als PDF-Dokumente zum Ausdruck zur Verfügung gestellt.