Was, wann, wo in Knittelfeld?

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Ende des Kautionsfonds der Stadt Knittelfeld

Dieser Fonds wurde von der Aufsichtsbehörde beanstandet, da eine Kreditvergabe laut Gemeindeordnung der Genehmigung der Landesregierung bedarf und eine Vergabe nur zulässig ist, wenn die Rückzahlung garantiert werden kann.
Da das nicht der Fall sein kann, ist der Knittelfelder Kautionsfonds in der Praxis nicht mehr aufrecht zu erhalten.

Schreiben vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung vom 21.12.2017:
„Die seit Juni des Jahres 2017 bestehende Möglichkeit, den steirischen Kautionsfonds auch über Caritas oder Volkshilfe abzuwickeln, hat sich bewährt.
Um alle Gemeinden zukünftig von dieser administrativen Aufgabe zu entlasten, wird die Abwicklung des Kautionsfonds zukünftig flächendeckend über diese beiden Träger angeboten.
Somit erfolgt die Neuvergabe der Kautionszuschüsse zukünftig nur mehr über die beiden Träger Caritas und Volkshilfe.“

Antragstellung bei Caritas oder bei Volkshilfe

Der Kautionsbeitrag ist innerhalb von drei Jahren zurückzuzahlen. Es ist sozusagen ein zinsloses Darlehen, das in kleinen und daher leistbaren Monatsraten rückerstattet werden muss. Danach kommt es wieder anderen Wohnungssuchenden zugute: Denn das zurückfließende Geld wird erneut für die Unterstützung weiterer Kautionszahlungen zur Verfügung gestellt.

Die Abwicklung des "Kautionsfonds" erfolgt nun über die Volkshilfe oder die Caritas.

Antragstellung bei Caritas:

Antragstellung bei Volkshilfe: