Was, wann, wo in Knittelfeld?

September 2024
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Gewährung eines Mobilitätszuschusses

Richtlinien für die Gewährung eines Mobilitätszuschusses:

Jede Studentin, jeder Student soll einen Mobilitätszuschuss in der Höhe von € 150 pro Semester ausbezahlt bekommen, wenn er folgende Voraussetzungen erfüllt:

a)    Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Knittelfeld.
b)    Ordentlich Studierende/Studierender an einer österreichischen Universität, Fachhochschule oder eines entsprechenden Colleges im Vollzeitstudium.
Das gilt auch für ein Auslandssemester, wenn der/die Studierende an einer österreichischen Universität, Fachhochschule oder einem entsprechenden College
im Vollzeitstudium inskribiert ist.
c)    Leistungsnachweis: von den Studierenden muss ein Leistungsnachweis von mindestens 10 ECTS-Punkten (Ein ECTS-Punkt steht für 25 Echtstunden a 60 Minuten an tatsächlichem  Arbeitsaufwand für die Studierende/ den Studierenden) oder gleichwertiger Nachweis vorgelegt werden.
d)    Nachweis der Mindeststudiendauer lt. Studienplan plus ein Toleranzsemester.

Die Auszahlung des Mobilitätszuschusses muss von der Studentin/ dem Studenten persönlich bis
-    spätestens 30. April des Folgejahres für das Wintersemester und bis
-    spätestens 31. Dezember für das vorangegangene Sommersemester
unter Vorlage des Leistungsnachweises beim Sozialamt der Stadtgemeinde beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt im Nachhinein.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Mobilitätszuschusses.