Gewährung eines Mobilitätszuschusses
Richtlinien für die Gewährung eines Mobilitätszuschusses:
Jede Studentin, jeder Student soll einen Mobilitätszuschuss in der Höhe von € 150 pro Semester ausbezahlt bekommen, wenn er folgende Voraussetzungen erfüllt:
a) Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Knittelfeld.
b) Ordentlich Studierende/Studierender an einer österreichischen Universität, Fachhochschule oder eines entsprechenden Colleges im Vollzeitstudium.
Das gilt auch für ein Auslandssemester, wenn der/die Studierende an einer österreichischen Universität, Fachhochschule oder einem entsprechenden College
im Vollzeitstudium inskribiert ist.
c) Leistungsnachweis: von den Studierenden muss ein Leistungsnachweis von mindestens 10 ECTS-Punkten (Ein ECTS-Punkt steht für 25 Echtstunden a 60 Minuten an tatsächlichem Arbeitsaufwand für die Studierende/ den Studierenden) oder gleichwertiger Nachweis vorgelegt werden.
d) Nachweis der Mindeststudiendauer lt. Studienplan plus ein Toleranzsemester.
Die Auszahlung des Mobilitätszuschusses muss von der Studentin/ dem Studenten persönlich bis
- spätestens 30. April des Folgejahres für das Wintersemester und bis
- spätestens 31. Dezember für das vorangegangene Sommersemester
unter Vorlage des Leistungsnachweises beim Sozialamt der Stadtgemeinde beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt im Nachhinein.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Mobilitätszuschusses.