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März 2024
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Römisch katholische Kirche

Die römisch katholische Kirche war und ist in Österreich am stärksten vertreten (1951: 89%, 2001: 73,6%, 2012: 63,2%) und galt als historisch anerkannt. So betrachteten sich zum Beispiel die Habsburger, die mit wenigen Ausnahmen die Könige bzw. Kaiser des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation stellten, als Anwalt und Schutzherr der Kirche. In dieser Funktion schloss Friedrich III. 1448 ein Konkordat (lat. concordatum = Vereinbarung, Vertrag) mit dem Heiligen Stuhl, das bis 1806 als Grundlage vieler kirchenrechtlicher Regelungen blieb. Als weitere staatliche Rechtsquelle für die freie und öffentliche Ausübung des Kultes ist das Konkordat zwischen dem Hl. Stuhl und der Republik Österreich, BGBl. II Nr. 2/1934 zu nennen:

Artikel I. §1. Die Republik Österreich sichert und gewährleistet der heiligen römisch katholischen Kirche in ihren verschiedenen Riten die freie Ausübung ihrer geistlichen Macht und die freie und öffentliche Ausübung des Kultes.

Mit Stand Jänner 2013 bekennen sich 65,26% der Knittelfelder offiziell zur römisch katholischen Kirche.