E-Mobilität
Parkgebührenbefreiung von Elektrofahrzeugen
Elektrofahrzeuge sind von der Parkgebühr befreit. Auf Antrag stellt das Bürgerbüro eine entsprechende Befreiungsbescheinigung aus. Elektrofahrzeuge die bereits ein grünes Kennzeichen haben, brauchen diese Befreiungsbescheinigung nicht, da es sich offensichtlich um ein Elektrofahrzeug handelt.
Zur Info:
Elektrofahrzeuge sind solche, die ausschließlich elektrisch angetrieben werden.
Hinweis:
In der Kurzparkzone muss trotz Befreiung von der Parkgebühr die maximale Parkdauer eingehalten werden (es ist zusätzlich eine Parkscheibe zu hinterlegen).
Kontakt
Parkgebührenbescheinigung:
Anton-Regner-Straße 31, 8720 Knittelfeld
Tel.: +43 (0) 3512/83211-107
Fax: +43 (0) 3512/83211-115
E-Mail: tiefbau(a)knittelfeld.gv.at
Öffnungszeiten:
Mo. bis Fr. von 6 - 14.30 Uhr
Infos zur Parkgebührenbefreiung:
Ing. Bernd Rehschützecker
Tel.: +43 (0) 3512/83211-107
Mail: tiefbau(a)knittelfeld.gv.at
Zu den Formularen
E-Tankstellen
E-Tankstelle Turnergasse 3
Die Ladestation in der Turnergasse wurde im Rahmen des Projekts Panther+ errichtet.
Sie hat vier Parkplätze, mit drei Schnellladestationen, und einer Normalladestation. Die Anschlussleistung beträgt 100 bis 150kW. An der Schnellladestation ist die Batterie in einer halben Stunde wieder voll.
In Knittelfeld ist dies die zweite E-Tankstelle, eine weitere gibt es bei der Energie Steiermark in der Schubertstraße.
Zusatzinfo:
geeignet für Auto, Keine Aktivierung, Öffentlich, beschleunigtes Laden, Schnellladen, Stecker: Typ 2, CCS, CHAdeMO
E-Tankstelle Schubertstraße 33
Zwei Parkplätze mit 22 kW
Öffnungszeiten:
Mo-Fr 08:00-16:00
Zusatzinfo:
geeignet für Auto, Keine Aktivierung, eingeschränkt beschleunigtes Laden, Stecker: Typ 2