Förderung von Anlagen zur Nutzung von Sonnenenergie
§ 1 Allgemeine Bestimmungen
Die Stadtgemeinde Knittelfeld fördert die Errichtung von Anlagen zur Nutzung von Sonnenenergie.Durch diese Anlagen muss ein teilweiser Ersatz nicht erneuerbarer Energieträger (feste, flüssige oder gasförmige Brennstoffe etc.) erfolgen.
§ 2 Art und Umfang der Förderung
Die Förderung besteht in der Gewährung eines Zuschusses zu den Errichtungskosten in der Höhe von Euro 400,-Gefördert werden ausschließlich Anlagen mit einer Leistung von mindestens 4,0 kWp bis maximal 10,0 kWp im Gemeindegebiet von Knittelfeld.
§ 3 Spezielle Förderungsvoraussetzungen
Der Antrag auf Gewährung einer Förderung ist nach Errichtung der Anlage, unter Anschluss einer kurzen Beschreibung im Stadtamt einzureichen. Es ist eine Funktionsbestätigung einer fachkompetenten Firma vorzulegen. Rechnungsbelege sind beizuschließen.
§ 4 Verfahren
Die Förderung wird nach Überprüfung durch das Stadtamt Knittelfeld zugesprochen.
Ansuchen:
Ihr Ansuchen senden Sie bitte an:
Stadtgemeinde Knittelfeld, Stadtbauamt
Hauptplatz 15, 3. Stock, Zimmer Nr. 303
Tel.: +43 (0) 3512 83211-345
Fax: +43 (0) 3512 83211-222
E-Mail: bauamt@knittelfeld.gv.at
Informationen über die Sonnenkollektorförderung des Landes Steiermark erhalten Sie hier: