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Presse
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Information und Kontakt:
Hauptplatz 15, 8720 Knittelfeld, 1. Stock
Tel.: +43 (0) 3512/83211-231 und 230
Fax: +43 (0) 3512/83211-222
E-Mail: presse@knittelfeld.gv.at
Verwendung von Stadtlogo und Wappen
Stadtlogo
Das Logo der Stadtgemeinde Knittelfeld ist nach festgelegten Corporate Design-Richtlinien erstellt worden und darf nur nach diesen Vorgaben verwendet werden. Denn nur damit ist gewährleistet, dass die Stadt ein einheitliches Bild nach außen vermittelt.
Das Logo darf nur in dem von der Stadtgemeinde Knittelfeld erstellten Design verwendet werden. Grafische Änderungen oder Textzusätze sind nicht erlaubt.
Jede Einzelanwendung ist explizit zu beantragen und nur nach Genehmigung durch das Büro der Öffentlichkeitsarbeit erlaubt, auch jede weitere Anwendung ist neu zu beantragen. Es wird darauf hingewiesen, dass jede Logo-Verwendung, die nicht beantragt wurde oder den CD-Richtlinien widerspricht, widerrechtlich erfolgt. Die Stadtgemeinde Knittelfeld behält sich das Recht vor, jede Anwendung zu überprüfen und bei Nichteinhaltung der CD-Richtlinien auch nachträglich zu untersagen.
Wappen
Die Verwendung des Gemeindewappens ist in der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967 i.d.g.F., § 4 (4), Gemeindewappen geregelt:
„Der Gemeinderat kann die Führung und Verwendung des Gemeindewappens in der Gemeinde ansässigen physischen oder juristischen Personen sowie offenen Gesellschaften und Kommanditgesellschaften gegen jederzeitigen Widerruf gestatten, wenn dies im Interesse der Gemeinde gelegen ist.“
Wappen und Stadtlogo sind über das entsprechende Formular zu beantragen. Nach positiver Beurteilung des Antrags senden wir Ihnen das Logo per E-Mail zu.