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Wahlen
Sprengelübersicht 2024
Formulare zu den Wahlen
Wahl-/Stimmkarte-Antrag auf Ausstellung
Antragsformulare Wählerevidenz – Dokumente (wahlformulare.at)
Wählerverzeichnis - Einspruch
Besondere Wahlbehörde - Antrag auf Besuch
Wer darf wählen?
Österreichische StaatsbürgerInnen:
- alle Männer und Frauen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, das 16. Lebensjahr abgeschlossen haben und in Österreich ihren Hauptwohnsitz haben
AuslandsösterreicherInnen:
- österreichische StaatsbürgerInnen, die im Ausland ihren Hauptwohnsitz haben- sie werden auf Antrag in die zentrale Wählerevidenz aufgenommen und dürfen in Österreich wählen
EU-UnionsbürgerInnen:
- BürgerInnen eines EU-Mitgliedsstaates, die in Österreich ihren Hauptwohnsitz haben
- sie werden auf Antrag in die örtliche EU-Wählerevidenz aufgenommen und dürfen in Österreich wählen
- der/die UnionsbürgerIn kann auch mehrere Hauptwohnsitze in verschiedenen Ländern haben, die Eintragung in die EU-Wählerevidenz ist aber verständlicherweise nur in einem Mitgliedsland möglich!
- daher wird jeder/jede UnionsbürgerIn
bei einem Ortswechsel von der Botschaft verständigt und auf die Eintragungsmöglichkeit in die EU-Wählerevidenz seiner neuen Wohnsitzgemeinde hingewiesen
bei seiner/ihrer Anmeldung im Bürgerbüro gefragt, ob er/sie sich in die EU-Wählerevidenz der Stadtgemeinde Knittelfeld eintragen lassen will
AusländerInnen und Staatenlose:
- AusländerIn im Sinne des Gesetzes ist, wer nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der EU besitzt bzw. staatenlos ist.
Bei der Gemeinderatswahl
wahlberechtigt sind:
- alle österreichischen StaatsbürgerInnen, die am Stichtag ihren Hauptwohnsitz in Knittelfeld haben
- EU-Unionsbürger
nicht wahlberechtigt sind:
- AuslandsösterreicherInnen
- AusländerInnen und Staatenlose
Bei der Landtagswahl
wahlberechtigt sind:
- alle steiermärkischen LandesbürgerInnen, die am Stichtag ihren Hauptwohnsitz in Knittelfeld haben
nicht wahlberechtigt sind:
- AuslandsösterreicherInnen
- EU-UnionsbürgerInnen
- AusländerInnen und Staatenlose
Bei der Bundespräsidentenwahl und Nationalratswahl
wahlberechtigt sind:
- alle österreichischen StaatsbürgerInnen, die am Stichtag ihren Hauptwohnsitz in Knittelfeld haben
- AuslandsösterreicherInnen
nicht wahlberechtigt sind:
- EU-UnionsbürgerInnen
- AusländerInnen und Staatenlose
Bei der Europawahl
wahlberechtigt sind:
- alle österreichischen StaatsbürgerInnen, die am Stichtag ihren Hauptwohnsitz in Knittelfeld haben
- AuslandsösterreicherInnen
- EU-UnionsbürgerInnen
nicht wahlberechtigt sind:
- AusländerInnen und Staatenlose