Was, wann, wo in Knittelfeld?

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Richtlinie zur Errichtung von Versickerungsschächten

Um eine einheitliche und kostengünstige Errichtung von Versickerungsschächten im Stadtgebiet von KnIttelfeld zu gewährleisten, sind folgende Kriterien einzuhalten:

Das zur Versickerung gelangende Regenwasser darf nur von Dachflächen und befestigten Hauszufahrten oder ähnlichem Untergrund stammen.

Die Versickerung von verunreinigtem Oberflächenwasser (aus Werkstätten, Tankstellen oder ähnlichem) und häuslichem Schmutzwasser ist strengstens verboten und es müssen diese Wässer nach einer geeigneten Vorreinigung (Indirekteinleiter) in den Mischwasserkanal der Stadtgemeinde Knittelfeld eingeleitet werden.

Die Sickerschächte sind in ausreichender Größe von einem dafür befugten Unternehmen zu bemessen und diese Bemessung ist  der Stadtgemeinde Knittelfeld vor Baubeginn vorzulegen. Bei Bedarf erfolgt die Planung kostenlos seitens des Städtischen Bauhofes, Abteilung Kanalbau.

Die Abdeckung der Sickerschächte darf nur von einem dafür befugten Bauunternehmen durchgeführt werden und es ist von diesem Unternehmen einer Bestätigung über den ordnungsgemäßen Einbau vorzulegen.

Bemessungsgrundlagen für Sickerschächte:
Als Bemessungsgrundlage für die Berechnung von Sickerschächten ist ein 5-jähriges Regenereignis mit einer Bemessungsdauer von 15 Minuten heranzuziehen.

Die Sickerfähigkeit des Bodens ist laut digitaler Bodenkarte zu erheben (max. kf-Wert = 10³). Bei nicht eindeutig festzustellender Sickerfähigkeit ist ein Sickerversuch im Beisein eines befugten Unternehmens durchzuführen.